Wie berechnet sich die Wärmepreisbremse im Detail?

Wie berechnet sich die Wärmepreisbremse im Detail? Im Normalfall zahlen Sie monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel (1/12) Ihres Jahresverbrauchs. Für die Wärmepreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % des monatlichen Wärmeverbrauchszahlen Sie 9,5 ct/kWh (brutto). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde…

Die Wärmepreisbremse im Überblick

Die Wärmepreisbremse im Überblick Anspruchsberechtigt nach § 11 EWPBG sind Kunden, deren Jahresverbrauch 1.500.000 Kilowattstunden pro Jahr für die Entnahmestelle nicht überschreitet, sowie unabhängig vom Jahresverbrauch Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Für diese Kunden funktioniert die Wärmepreisbremse wie folgt: Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 9,5 ct/kWh…